Anträge auf Förderung können von Institutionen gestellt werden, die selbst wegen Verfolgung der in § 2 Abs. 1 unserer Stiftungssatzung genannten Zwecke steuerbegünstigt sind.
Bitte füllen Sie unser Online-Antragsformular (siehe Link) aus. Beachten Sie, dass der Förderantrag drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden sollte. Bitte beachten Sie vor der Versendung Ihrer Anfrage unsere Förderrichtlinien.
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